"ParaNorman" - Gewinnspiel
Einsendeschluss: 14. September 2012 Kategorie: Gewinnspiele - Autor: Martin Wenzel - Datum: Sonntag, 26 August 2012
 
Willkommen beim Paranorman - Gewinnspiel!

Norman ist nicht nur ein von seinem Umfeld missverstandener Außenseiter, sondern hat auch eine Gabe, die ihn von allen anderen Kindern unterscheidet. Denn der Junge kann mit den Toten sprechen. Seine ungewöhnlichen Fähigkeiten erweisen sich als ausgesprochen nützlich, als Normans Heimatstädtchen eines Tages von Zombies belagert wird. Beim Versuch, sein Zuhause und seine Familie von einem Jahrhunderte alten Fluch zu befreien, bekommt der junge Geisterflüsterer es allerdings nicht nur mit Zombies, sondern auch mit Gespenstern, Hexen und nicht zuletzt nerv tötenden Erwachsenen zu tun. Bald scheint sein paranormales Können an übernatürliche Grenzen zu stoßen... Die Macher des Oscar-nominierten Meisterwerks "Coraline" melden sich mit "ParaNorman" zurück und legen dabei erneut einen Film mit witzigen Figuren und einer gruselig-charmanten Geschichte vor. Einzigartig ist "ParaNorman" auch in technischer Hinsicht, denn es ist erst der zweite Film dieser Art, der in modernster 3D-Technik entstanden ist.


Wir verlosen:

  • 5x "ParaNorman"-Fanpaket, bestehend aus je einem Filmplakat und dem Hörspiel "Das Gespenst von Canterville" aus der Reihe "Gruselkabinett" von Titania-Medien

Die Gewinnspielfragen:
1) Wer führte Regie bei "ParaNorman"?
2) Seit wann läuft "ParaNorman" in den deutschen Kinos?

Tipp: Mehr zum Film gibt's bei Facebook und auf ParaNorman.de.


Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht mehr möglich!


Vielen Dank an unsere Sponsoren Universal Pictures und Titania Medien.
...und natürlich wünschen wir allen Teilnehmern viel Glück!


Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme ist bis einschließlich Freitag, dem 14. September 2012, um 24:00 Uhr möglich. Teilnahmeberechtigt sind Einwohner aus Deutschland mit Ausnahme von fictionBOX-Mitarbeitern. Es nehmen nur vollständig ausgefüllte E-Mails (Betreff, Antwort, Postanschrift) teil. Mehrfacheinsendungen werden nicht berücksichtigt. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.