"The Thing" - Gewinnspiel
Einsendeschluss: 02. Dezember 2011 Kategorie: Gewinnspiele - Autor: Martin Wenzel - Datum: Sonntag, 06 November 2011
 
Willkommen beim The Thing - Gewinnspiel

Im ewigen Eis der Antarktis lauert etwas, das es auf die gesamte Menschheit abgesehen hat – einen Menschen nach dem anderen. Erweckt aus dem "Winterschlaf" beginnt ein außerirdischer Organismus sein blutiges Handwerk und kehrt in der Vorgeschichte zu John Carpenters bahnbrechendem Horrorthriller "Das Ding aus einer anderen Welt" auf die Leinwand zurück. Die Paläontologin Kate Lloyd (Mary Elizabeth Winstead) bekommt die Chance ihres Lebens und darf sich einem norwegischen Forscherteam anschließen, das am Süd­pol über ein Alien-Raumschiff gestolpert ist. Im Wrack entdeckt sie ein Wesen, das schon vor einer Ewigkeit beim Absturz ums Leben gekommen zu sein scheint. Die wahre Gefahr schläft aber nur und wird durch ein simples Experiment geweckt. Gemeinsam mit dem Crew-Piloten Carter (Joel Edgerton) muss sie versuchen, den hochentwickelten Parasiten zu stoppen, der jede Lebensform nachahmen kann, die er berührt.


Wir verlosen:

  • 3x "The Thing"-Fanpakete, bestehend aus jeweils einem Poster, einem T-Shirt, einer Taschenlampe und einem Eiskratzer

Die Gewinnspielfragen:
1) Wer spielt in "The Thing" die Rolle der Paläontologin Kate Lloyd?
2) Ab wann ist "The Thing" in Deutschland im Kino zu sehen?

Tipp: Infos und Features zum Film gibt's über Facebook und auf TheThing-Film.de.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht mehr möglich.

Vielen Dank an unseren Sponsor Universal Pictures.
...und natürlich wünschen wir allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Glück!


Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme ist bis einschließlich Freitag, dem 02. Dezember 2011, um 24:00 Uhr möglich. Teilnahmeberechtigt sind Einwohner aus Deutschland mit Ausnahme von Mitarbeitern von fictionBOX. Es nehmen nur vollständig ausgefüllte Formulare (E-Mail-Adresse, Betreff, Antwort, Postanschrift) an der Verlosung teil. Mehrfacheinsendungen werden nicht berücksichtigt. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.